Waffen in die EU verschicken
Europäischer Feuerwaffenpass, Verbringungserlaubnis und Zustimmung des Bestimmungslandes — die Optionen für den grenzüberschreitenden Versand.
Innerhalb der EU lassen sich Waffen grundsätzlich versenden — aber nur mit den richtigen Erlaubnissen. Der grenzüberschreitende Versand ist deutlich stärker reguliert als der Inlandsversand, weil zwei nationale Rechtsordnungen und das EU-Waffenrecht zusammenkommen.
Verbringung ist nicht Mitnahme
Wichtig ist die Unterscheidung: Die Verbringung (das Versenden einer Waffe von einem Mitgliedstaat in einen anderen) folgt anderen Regeln als die vorübergehende Mitnahme durch eine berechtigte Person, etwa zur Jagd. Für den Versand ist die Verbringung maßgeblich.

Der Europäische Feuerwaffenpass
Der Europäische Feuerwaffenpass ist ein persönliches Dokument für berechtigte Besitzer (z. B. Jäger und Sportschützen). Er weist die eingetragenen Waffen aus und ist vor allem für das Reisen mit der eigenen Waffe relevant. Den Versand ersetzt er nicht — dafür sind zusätzliche Erlaubnisse nötig.
Welche Erlaubnisse nötig sind
In aller Regel braucht die Verbringung:
- eine Verbringungserlaubnis und die Zustimmung des Bestimmungslandes (vorherige Erlaubnis des Empfängerstaates),
- den Nachweis der Erwerbsberechtigung des Empfängers nach dem dortigen Recht,
- die Beachtung der jeweiligen nationalen Auflagen — diese unterscheiden sich von Land zu Land erheblich.

Routen und Länder
Über spezialisierte Dienstleister ist der Versand EU-weit möglich — von Österreich über Frankreich und Spanien bis Polen. Da jedes Bestimmungsland eigene Anforderungen stellt, wird jede Verbringung individuell geprüft und vorbereitet.