Waffe versandfertig machen
Kartonage-Pflicht, Waffenkoffer-Regel, Polsterung — so übersteht die Waffe jeden Transport und wird von jedem Frachtführer angenommen.
Die häufigste Ursache für abgelehnte oder beschädigte Sendungen ist nicht die Strecke, sondern die Verpackung. Eine Waffe, die nicht frachtsicher verpackt ist, wird im Netzwerk umgeschlagen, sortiert und transportiert — und genau dort entscheidet die Kartonage über Annahme, Schutz und Diskretion.
Kartonage ist Pflicht
Die Übergabe an den Frachtführer darf ausschließlich in fester Kartonageverpackung erfolgen. Ein blanker Waffenkoffer, eine Tasche oder lose Folie reichen nicht: Sendungen ohne Umkarton werden als Sperrgut kostenpflichtig nacherfasst oder die Annahme wird verweigert. Verwenden Sie einen stabilen, mehrwandigen Karton, der die Waffe vollständig umschließt und ringsum Polsterung zulässt.

Die Waffenkoffer-Regel
Auch ein hochwertiger Waffenkoffer muss kartoniert werden. Der Koffer allein gilt nicht als versandfähige Verpackung — er ist Transportschutz, nicht Versandverpackung. Legen Sie ihn in einen passenden Umkarton und füllen Sie die verbleibenden Hohlräume aus. So bleibt der Koffer unbeschädigt und die Sendung neutral.
Richtig polstern und fixieren
Im Inneren gilt: kein Spiel, keine Hohlräume. Fixieren Sie die Waffe so, dass sie sich beim Transport nicht bewegt, und schützen Sie empfindliche Teile gesondert.
- Hohlräume vollständig mit Polstermaterial füllen (Luftpolster, Schaumstoff, Packpapier).
- Bewegliche oder vorstehende Teile sichern; wo zulässig und möglich, die Waffe zerlegen.
- Empfindliche Optik separat polstern oder demontieren.
- Den Inhalt mittig betten, sodass ringsum ein Polsterrand bleibt.

Neutral und diskret verpacken
Von außen darf nichts auf den Inhalt hinweisen. Verzichten Sie auf Aufdrucke, Händler-Logos oder Hinweise wie „Waffe“ auf dem Karton. Eine neutrale, saubere Verpackung schützt vor Aufmerksamkeit und entspricht dem Diskretionsanspruch beim Waffenversand.
Waffe und Munition immer trennen
Waffe und Munition gehören niemals in dieselbe Sendung. Munition unterliegt als Gefahrgut der Klasse 1.4S eigenen Versandregeln — dazu unser separates Briefing.