Privatverkauf: Versand-Checkliste
Waffe privat verkauft — was jetzt? Die Schritt-für-Schritt-Checkliste für Verkäufer und Käufer, von der Berechtigungsprüfung bis zur Übergabe.
Beim privaten Verkauf einer erlaubnispflichtigen Waffe trägt der Verkäufer Verantwortung: Er darf nur an Berechtigte überlassen und muss die Überlassung anzeigen. Diese Checkliste führt durch die Schritte — als Voreinschätzung, nicht als Rechtsberatung im Einzelfall.
1. Berechtigung des Käufers prüfen
Erlaubnispflichtige Waffen dürfen nur an Personen überlassen werden, die zum Erwerb berechtigt sind — in der Regel nachgewiesen durch eine Waffenbesitzkarte mit passendem, freiem Voreintrag oder eine entsprechende Erlaubnis. Lassen Sie sich die Erwerbsberechtigung vor der Übergabe nachweisen und vergewissern Sie sich von ihrer Gültigkeit; bestehen Zweifel, klären Sie die Berechtigung mit der zuständigen Waffenbehörde (§ 34 WaffG).

2. Überlassung anzeigen
Die Überlassung einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe ist der zuständigen Behörde anzuzeigen (Anzeigepflicht nach § 34 Abs. 5 WaffG, Frist in der Regel zwei Wochen). Der Erwerber lässt den Erwerb seinerseits eintragen. So bleibt das Nationale Waffenregister korrekt.
3. Übergabe oder Versand
Die Waffe kann persönlich übergeben oder über einen zugelassenen Versanddienst verschickt werden. Beim Versand greift der Ident-Check: Zustellung nur an den benannten, volljährigen Empfänger gegen Ausweis.

Die Checkliste auf einen Blick
- Erwerbsberechtigung des Käufers nachweisen lassen und auf Gültigkeit prüfen — im Zweifel bei der Behörde.
- Kaufvereinbarung mit Identitäts- und Waffendaten festhalten.
- Überlassung fristgerecht bei der zuständigen Behörde anzeigen.
- Waffe frachtsicher und neutral verpacken (Kartonage-Pflicht).
- Versand über zugelassenen Dienst mit Ident-Check — oder persönliche Übergabe.
- Nachweise und Belege aufbewahren.